ARBEITSSICHERHEIT

UVV-Prüfungen und Schulungen

Rechtliche Grundlagen:
Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Maschinen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201). Nach § 10 der BetrSichV hat der Unternehmer sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.
Darüber hinaus unterliegen Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person.
Es handelt sich um eine Vorschrift, daher hat es Gesetzescharakter und ist rechtlich bindend.
Unsere zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittelprüfungen werden regelmäßig aus- und weitergebildet.